Neue Kosmetikverordnung: EU verschärft Vorschriften für Kosmetika
25-03-09 Kategorie: Werberecht
Kosmetika sollen in der EU sicherer und die dazugehörenden Verbraucherinformation zuverlässiger werden. Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg die schon seit 2003 bestehenden gesetzlichen Vorschriften verschärft und gleichzeitig vereinfacht.
Das Europäische Parlament hat gestern die neue Kosmetik-Verordnung verabschiedet. Zum ersten Mal werden auch die sog. Nanomaterialien von der Kosmetikverordnung erfasst. Zukünftig sind sie in Kosmetika nur dann gestattet, wenn die Verwendung dieser Partikel sicher ist. Zudem wurde durchgesetzt, dass die Verwendung von Nanomaterialien deutlich gekennzeichnet wird. Dabei handelt es sich um Kleinstsubstanzen, die in die Haut eindringen und in die Blutbahn gelangen können. Bereits heute sind Nanomaterialien Bestandteil vieler auf dem Markt befindlicher Erzeugnisse und werden zum Beispiel in Sonnencremes als UV-Filter verwendet.. Im Jahr 2006 schätzte die EU-Kommission den Anteil kosmetischer Mittel mit Nanopartikeln auf etwa 5 %.
Die Eigenschaften und Wirkungsweisen der Nanopartikel sind bislang noch nicht vollständig erforscht. Um sicherzustellen, dass die Verwendung dieser Partikel sicher ist, schreibt die neue EU-Verordnung deshalb nicht nur die Kennzeichnung von Nanobestandteilen auf dem Etikett vor, sondern auch ein Verfahren zur Bewertung der Risiken schon vor der Zulassung. Die Hersteller müssen künftig die Brüsseler EU-Behörde darüber informieren, dass sie ein Produkt mit Nanopartikeln auf den Markt bringen wollen. Die EU-Kommission kann dann bei Verdacht eine Sicherheitsuntersuchung veranlassen.
Die EU-Verordnung trifft auch neue Regelungen zur Werbung für Kosmetika: Im Hinblick auf Behauptungen über kosmetische Mittel, beispielsweise über ihre Effizienz, soll sichergestellt werden, dass nur die Merkmale, die das Produkt tatsächlich aufweist, für Werbeaussagen und Etikettierung verwendet werden dürfen. Die Kommission soll daher einen Aktionsplan zu Angaben oder Behauptungen über kosmetische Mittel zu erstellen und eine Liste gemeinsamer Kriterien für Behauptungen annehmen, die im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen.
„Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht!“ erklärte hierzu Frau Dagmar Roth-Behrendt (SPD), die zuständige parlamentarische Berichterstatterin.
Die Verordnung, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist, wird 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Sie wird 42 Monate später anzuwenden sein, mit Ausnahme von einigen Bestimmungen über k/e/f-Substanzen und Nanomaterialien, die schon etwas früher anwendbar sind.
